PRÜFUNG “Zusammen leben im Großherzogtum Luxemburg”

Die Dauer der Prüfung umfasst 60 Minuten.

Bei den Fragen handelt es sich um Multiple-Choice-Fragen mit nur einer richtigen Antwort.

Die thematische Verteilung der 40 Fragen ist wie folgt:

Grundrechte der Bürger >10 Fragen

Staatliche und kommunale Institutionen des Großherzogtums Luxemburg > 20 Fragen

Die Geschichte des Großherzogtums Luxemburg und die europäische Integration > 10 Fragen

Wenn mindestens 28 der 40 Fragen richtig beantwortet wurden, ist die Prüfung bestanden.

Vor der Prüfung müssen sowohl der bei der Anmeldung vorgelegte Personalausweis als auch der Sozialversicherungsausweis vorgezeigt werden. Die Anmeldung ist verbindlich und kann nach der Bestätigung nicht mehr geändert werden. Eine Neuanmeldung zur Prüfung wird erst einen Monat nach dem zuvor gewählten Prüfungstermin akzeptiert. Dies gilt auch im Falle eines Scheiterns.

 

WIE MELDE ICH MICH ZUR PRÜFUNG AN?

 

Die Prüfung „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“, wird in Luxemburg-Stadt und Luxemburg-Kirchberg durchgeführt.

Online-Anmeldung: lux.men.lu

 

Es gibt mehrere Gründe, weshalb man die luxemburgische Staatsbürgerschaft erwerben möchte. Erstens, um in Ihrer Wahlheimat vollwertiger Staatsbürger zu werden, Ihre Karriere zu fördern und vor allem einen luxemburgischen Pass zu besitzen, um grenzüberschreitende Reisetätigkeiten zu erleichtern und Ihnen das Zusammenleben mit Luxemburgerinnen und Luxemburgern zu ermöglichen.

 

BEDINGUNGEN FÜR DEN ERWERB DER LUXEMBURGISCHEN STAATSANGEHÖRIGKEIT

Bevor irgendwelche behördlichen Schritte unternommen werden, muss der Erwerb der Landessprache und der Staatsbürgerkunde des Großherzogtums nachgewiesen werden.

 

DIE ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN SIND: 

  • Wenn Sie der Ehepartner eines luxemburgischen Staatsbürgers sind.
  • Wenn Sie der Elternteil eines minderjährigen luxemburgischen Kindes sind.
  • Wenn Ihre Kinder volljährig sind und begonnen haben einen Aufnahme- und Integrationsvertrag zu schliessen.
  • Wenn Sie volljährig sind und vor dem 18. Lebensjahr in Luxemburg leben.
  • Wenn Sie den Status eines Flüchtlings oder Staatenlosen erlangt haben.

 

SPRACHKENNTNISSE

Um die luxemburgische Staatsbürgerschaft zu erlangen, ist ein luxemburgischer Sprachtest unerlässlich. Zuständig dafür ist das Nationale Institut für Sprachen (INL).

 

ZERTIFIKAT „Zusammen leben im Großherzogtum Luxemburg“

Der Nachweis des Gemeinsinns ist eine wesentliche Voraussetzung für das Zusammenleben in diesem Land. Für die luxemburgische Staatsbürgerschaft ist eine Bescheinigung „Zusammen leben im Großherzogtum Luxemburgerforderlich. Es gibt einen spezifischen Kurs und eine Prüfung, die abgelegt werden müssen.

 

FORMEN FÜR DEN AUTOMATISCHEN ERWERB DER LUXEMBURGISCHEN STAATSANGEHÖRIGKEIT

Um die luxemburgische Staatsbürgerschaft zu erlangen gibt es verschiedene Wege, Diese Regeln sind am 1. April 2017 in Kraft getreten.

 

AUTOMATISCHER ERWERB DER LUXEMBURGISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT

Im Falle eines Kindschaftsverhältnisses, einer Adoption oder Geburt wird die luxemburgische Staatsbürgerschaft automatisch erworben. Daher wird dem Antrag auf freiwilligen Erwerb der luxemburgischen Staatsbürgerschaft durch Optionsrecht oder durch Einbürgerung im Hinblick auf ein Zusammenleben im Großherzogtum besondere Beachtung beigemessen.

 

ERWERB DER LUXEMBURGISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT DURCH EINBÜRGERUNG

Um einen gültigen Antrag auf Einbürgerung stellen zu können, ist der Nachweis von Kenntnissen der Landessprache und der staatsbürgerlichen Befähigung erforderlich. Darüber hinaus ist es notwendig, volljährig zu sein, sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig im Land aufgehalten zu haben und die notwendigen Ehrenbedingungen (J’ai du mal à comprendre ce que c’est les „conditions d’honneur“) zu erfüllen. Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn Lügen oder Unterschlagung von Informationen aufgedeckt werden oder wenn die betreffende Person in irgendeiner Weise verurteilt wurde. Andernfalls ist die Einbürgerung garantiert.

 

ERWERB DER LUXEMBURGISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT DURCH OPTIONSRECHT

Der Erwerb der luxemburgischen Staatsbürgerschaft durch Optionsrecht wird auf 10 verschiedene Arten erreicht:

  • Volljährig sein und Eltern oder Großeltern mit luxemburgischer Staatsbürgerschaft haben.
  • Volljährig sein und vor der Antragstellung mindestens 12 Monate in Luxemburg gelebt haben und eine Schule besuchen, die die Lehrpläne der öffentlichen Schulen Luxemburgs befolgt.
  • Sie müssen volljährig und vor dem 18. Lebensjahr in Luxemburg ansässig sein, seit mindestens fünf Jahren in Luxemburg leben und die Anforderungen hinsichtlich Sprache und Staatsbürgerschaft erfüllen.
  • Sie müssen volljährig und seit mindestens 20 Jahren in Luxemburg ansässig sein und einen luxemburgischen Sprachkurs am INL besuchen.
  • Sie müssen volljährig sein und die sich aus dem Aufnahme- und Integrationsvertrag ergebenen Bedingungen erfüllt haben, seit mindestens fünf Jahren in Luxemburg ansässig sein und die sprachlichen und bürgerschaftlichen Voraussetzungen erfüllen.
  • Sie müssen im Alter von 12 Jahren in Luxemburg geboren worden sein und seit mindestens fünf Jahren in Luxemburg leben. Einer der nicht-luxemburgischen Elternteile oder Adoptiveltern sollten seit mindestens 12 Monaten ihren ständigen Wohnsitz in Luxemburg haben.
  • Sie sind selbst Elternteil eines luxemburgischen Minderjährigen, haben seit mindestens fünf Jahren in Luxemburg gewohnt und erfüllen die Anforderungen hinsichtlich Sprache und Staatsbürgerschaft.
  • Wenn Sie einen Ehepartner haben, der Luxemburger ist und die Anforderungen hinsichtlich Sprache und Staatsbürgerschaft erfüllt.
  • Sie müssen volljährig und als Flüchtling, Staatenloser oder Begünstigter von subsidiärem Schutz anerkannt sein, seit mindestens fünf Jahren im Großherzogtum residieren und die Anforderungen hinsichtlich Sprache und Staatsangehörigkeit erfüllen.
  • Wenn Sie freiwilliger Soldat sind und seit einem Jahr treu ergebenen Dienst leisten (dies wird vom Generalstab der luxemburgischen Armee bescheinigt).

 

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